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Kein privater Anteil an Telefonkosten bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
§ 3 Nr. 45 EStG stellt Vorteile eines Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten steuerfrei. Die Vorschrift gilt nicht entsprechend für einen Steuerpflichtigen, der als selbständiger Landwirt Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielt. Der in § 3 Nr. 45 EStG geregelte Ausschluss von Unternehmern von der Steuerbefreiung verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.