Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BMF 13.02.2006 IV B 3 - S 1302 - 1/06, NWB direkt 15/2006 S. 3

Gegenseitigkeitsfeststellung bei der Behandlung von Luft- und Schifffahrtunternehmen im Verhältnis zu Brasilien

Durch Notenwechsel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien wurde die Gegenseitigkeit der Steuerbefreiungen bei Luft- und Schifffahrtunternehmen auf dem Gebiet der direkten Steuern nach § 49 Abs. 4 EStG ab dem festgestellt. Die Feststellung der Gegenseitigkeit gilt gemäß § 49 Abs. 4 EStG i. V. mit § 8 Abs. 1 KStG, § 2 Abs. 6 GewStG und § 2 Abs. 3 VStG für den Bereich der Körperschaft-, Gewerbe- und Vermögensteuer. Sie gilt aufgrund eines Vorbehalts der brasilianischen Seite ausdrücklich nur für juristische Personen.