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Preisnachlässe und Preiserstattungen
Entgeltminderung ist unabhängig von der jeweiligen Leistungsbeziehung
Erstattet der erste Unternehmer in einer Leistungskette dem Endverbraucher einen Teil des von ihm gezahlten Leistungsentgelts oder gewährt er ihm einen Preisnachlass, vermindert sich dadurch die Bemessungsgrundlage für seinen Umsatz. Der erste Unternehmer hat deshalb den für seinen Umsatz geschuldeten Steuerbetrag zu berichtigen. Dies gilt nach der BFH-Entscheidung v. - V R 3/04 auch für Vermittlungsleistungen, wenn der
S. 10
Vermittler (Reisebüro) dem Abnehmer der vermittelten Leistung (Reiseleistung) einen Preisnachlass einräumt. In diesem Fall vermindert sich das Entgelt für die gegenüber dem Reiseveranstalter erbrachte Vermittlungsleistung. Dies gilt unabhängig von der Leistungsbeziehung der beteiligten Parteien.
Der Fall
In dem vom BFH entschiedenen Fall vermittelte ein Reisenbüro seinen Kunden Reisen von verschiedenen Reiseveranstaltern, wobei das Reisebüro gegenüber den Kunden stets im Namen der Reiseveranstalter auftrat. § 25 UStG war daher nicht einschlägig. Je nach Reiseveranstalter zahlte der Kunde die von ihm gebuchte Reise entweder direkt in dem Reisebüro oder er überwies den entsprechenden Reisepreis unmittelbar an den Reiseveranstalter. Für die...