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EuGH 30.03.2006 Rs. C-451/03, NWB 15/2006 S. 124

Steuerberatung | Italienische Regelung zur Einkommensteuererklärung von Arbeitnehmern

Nach italienischem Recht sind allein die Steuerbeistandszentren (CAF) berechtigt, bestimmte Tätigkeiten der Beratung und des Beistands in Steuerfragen auszuüben, darunter die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der jährlichen Einkommensteuererklärung der Arbeitnehmer und der ihnen gleichgestellten Personen. Diese Regelung verstößt nach dem sowohl gegen den freien Dienstleistungsverkehr als auch gegen die Niederlassungsfreiheit in der EU. Diese Beschränkung wird nicht durch das allgemeine Interesse am Schutz der Empfänger der betreffenden Dienstleistungen vor einem Schaden gerechtfertigt, der ihnen durch Dienstleistungen entstehen könnte, die von Personen erbracht werden, die nicht die erforderlichen beruflichen oder persönlichen Qualifikationen bes...