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LAG Berlin 21.02.2006 6 Ta 2215/05, NWB 15/2006 S. 123

Arbeitsrecht | Anschlussarbeitsverhältnis nach Abberufung aus einem Vorstandsamt

Sieht ein Dienstvertrag für den Fall einer Abberufung des Dienstnehmers aus seiner Stellung als Vorstandsvorsitzender vor, dass das durch diesen Vertrag geregelte Anstellungsverhältnis als Arbeitsverhältnis weitergeführt wird, so ist darin ein über die Abberufung hinausgehender Umstand zu sehen, aus dem sich ergibt, dass das Dienstverhältnis infolge der Abberufung zum Arbeitsverhältnis geworden ist (; vgl. dazu auch ).