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Mietrecht | Anspruch auf Erlaubniserteilung zu teilweiser Untervermietung
Der Anspruch des Wohnungsmieters auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung setzt nicht voraus, dass der Mieter in der Wohnung seinen Lebensmittelpunkt hat. Auch aus der Begründung des Regierungsentwurfs zum Mietrechtsreformgesetz folgt nicht, dass der Mieter nur dann einen Anspruch auf Erteilung der Untermieterlaubnis hat, wenn er beabsichtigt, mit dem Untermieter (z. B. in nichtehelicher Lebensgemeinschaft) zusammenzuleben ().