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BFH 16.11.2005 VI R 118/01, BBK 7/2006 S. 4587

Betriebsveranstaltung und Betriebsbesichtigung als Arbeitslohn

Findet bei einem zweitägigen Betriebsausflug am ersten Tag eine Betriebsfeier und am zweiten Tag eine Betriebsbesichtigung bei einem Hauptkunden des Arbeitgebers statt, handelt es sich um eine gemischt veranlasste Reise, deren Kosten aufzuteilen sind (Anschluss an ): Die auf die Betriebsfeier entfallenden Kosten führen nach den Grundsätzen für Betriebsveranstaltungen nur dann zu Arbeitslohn, wenn sie pro Arbeitnehmer die Freigrenze von 110 € (seit 2002) übersteigen (vgl. ). Diese Grenze war im Streitfall nicht überschritten.

Soweit die Kosten hingegen auf die Betriebsbesichtigung entfallen, liegt bereits dem Grunde nach kein Arbeitslohn vor, weil es sich um ein im ganz überwiegend eigenbet...