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Vereinfachter Zuwendungsnachweis bei Online-Banking
Nach § 50 Abs. 2 EStDV gilt als Nachweis von Zuwendungen i. S. der §§ 10b, 34g EStG in bestimmten Fällen der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts. Zu diesen Buchungsbestätigungen gehört gemäß einer Verfügung der OFD Frankfurt auch eine elektronische Buchungsbestätigung, wie z. B. der PC-Ausdruck beim Online-Banking. Wie aus einer Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts müssen auch aus dem PC-Ausdruck Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag und der Buchungstag ersichtlich sein.
Für den Nachweis von Zuwendungen nach § 50 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStDV (Zuwendungen bis 100 € an eine gemeinnützige Körperschaft) ist bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwe...