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OFD Rheinland 06.03.2006 Nr. 17/2006, BBV 4/2006 S. 104

Nachträgliche Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften

Nimmt nach der Vollbeendigung der GmbH ein (ehemals) wesentlich an der Gesellschaft beteiligter Ge-S. 105schäftsführer ein Darlehen zur Refinanzierung von Bürgschaftszahlungen auf, stellen die Zinsen keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen dar (vgl. NWB UAAAB-35864).

Sie können weiterhin auch nicht im Rahmen des § 17 EStG oder bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit (wenn der Gesellschafter Arbeitnehmer der GmbH ist) berücksichtigt werden. Ein Abzug als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ist lediglich zulässig, soweit diese auf eine Zeit vor Beendigung der GmbH entfallen. Finanzierungskosten in Zusammenhang mit einer Beteiligung i. S. des § 17 EStG können regelmäßig bis zur Veräußerung der Beteiligung oder bis zum Eintritt der Vermögensl...