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NWB direkt Nr. 14 vom Seite 9

Vereinfachungen bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Anhebung der Bagatellgrenzen

Dr. Thomas Küffner und Dr. Oliver Zugmaier

Die Neufassung des § 15a UStG hat den Gesetzgeber veranlasst, die in § 44 UStDV enthaltenen Bagatellgrenzen anzuheben, um das Besteuerungsverfahren zu vereinfachen. So ist eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG weder zugunsten noch zuungunsten des Unternehmers durchzuführen, wenn die insgesamt bei der Anschaffung oder Herstellung oder bei nachträglichen Herstellungskosten angefallene Vorsteuer 1 000 € (bisher 250 €) nicht übersteigt. Eine Vorsteuerkorrektur unterbleibt für das Kalenderjahr, in dem sich die Verhältnisse um weniger als 10 v. H. gegenüber dem Erstjahr geändert haben, sofern der absolute Betrag 1 000 € (bisher 250 €) nicht übersteigt.

Anhebung der Bagatellgrenzen des § 44 UStDV

Die Bagatellgrenzen des § 44 UStDV sind wie folgt angehoben worden:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
bisher
neu
Abs. 1: Keine Vorsteuerberichtigung, wenn Vorsteuer
≤ 250 €
≤ 1 000 €
Abs. 2: Keine Vorsteuerberichtigung bei Änderung < 10 v. H. und Jahresbetrag
≤ 250 €
≤ 1 000 €
Abs. 3: Vorsteuerberichtigung erst am Ende des Berichtigungszeitraums, wenn Vorsteuer
≤ 1 000 €
≤ 2 500 €

Rechnet man die 1 000 €-Grenze des § 44 Abs. 1 UStDV n. F. in ein eine Nettoentgelt-Grenze um, entfällt eine Vorsteuerberichtigung, wenn

  • beim Regelsteuersatz von 16 v. H. das Nettoentgelt...