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Rechnungsanschrift eines in der EU ansässigen Unternehmers
Werden innergemeinschaftliche Lieferungen eines in Italien ansässigen Unternehmers (Kfz-Reimport) durch die Ausstellung von Rechnungen unter der Adresse eines inländischen Scheinfirmensitzes verschleiert, an dem keinerlei Geschäftsleitungs- und Arbeitgeberfunktionen, Behördenkontakte und Zahlungsverkehr stattfinden, kann der inländische Leistungsempfänger die ausgewiesene Vorsteuer mangels eindeutiger und leicht nachprüfbarer Feststellbarkeit des leistenden Unternehmers aus den Angaben im Abrechnungspapier nicht abziehen.