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BMF 21.03.2006 IV A 5 - S 7220 - 27/06, NWB direkt 14/2006 S. 8

Steuersatz für die Lieferung sog. Kombinationsartikel

Nach den Rn. 13 und 14 des (BStBl 2004 I S. 638) sind Warensortimente, die keine Warenzusammenstellungen in Aufmachungen für den Einzelverkauf i. S. der Allgemeinen Vorschrift für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV) 3b darstellen (sog. Kombinationsartikel), getrennt einzureihen. Dies kann dazu führen, dass auf die Lieferung eines Kombinationsartikels sowohl der ermäßigte als auch der allgemeine Steuersatz Anwendung finden. Zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens für Umsätze i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 UStG hat sich das BMF geäußert.