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FG Düsseldorf 15.09.2005 11 K 7141/01 F, NWB direkt 14/2006 S. 8

Anteil eines ausscheidenden Gesellschafters am vortragsfähigen Gewerbeverlust

Der bei einer Personengesellschaft festzustellende vortragsfähige Gewerbeverlust ist im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters um die Anteile am Verlust zu kürzen, mit denen der ausgeschiedene Gesellschafter im Erhebungszeitraum der Verlustentstehung an den Gewerbeverlusten beteiligt war. Zu diesem Zweck sind sowohl die Gewerbeerträge des Anrechnungsjahrs als auch die Fehlbeträge des Verlustentstehungsjahrs entsprechend dem Gewinnverteilungsschlüssel und unter Berücksichtigung von Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben den einzelnen Mitunternehmern zuzuordnen. Wenn sich für eine Personengesellschaft insgesamt ein positiver Gewerbeertrag errechnet, kann sich wegen der zunächst vorzunehmenden horizontalen Verrechnung für einzelne Gesellschafter kein Anteil an einem Gewerbeverlust ergebe...