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Weltmeisterschaftsrechteübertragung eines Vereins
Auch ein eingetragener Verein kann im Rahmen einer Betriebsaufspaltung Besitzunternehmen sein. Eine solche Funktion ist wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i. S. des § 14 AO. Die Überlassung des Rechts zur Ausrichtung und Vermarktung einer Eishockey-Weltmeisterschaft durch einen eingetragenen Verein an eine Tochter-GmbH begründet keine sachliche Verflechtung im Sinne einer Betriebsaufspaltung, wenn die Rechte nicht miet- oder pachtweise überlassen, sondern an die Tochtergesellschaft veräußert worden sind. Die Rechteübertragung ist private Vermögensverwaltung und erfüllt nicht den Tatbestand des Gewerbebetriebs.