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Lohnsteuer | Kosten für ein Studium als vorweggenommene Werbungskosten
Nach dem NWB HAAAB-79971 sind die Kosten eines im Anschluss an das Abitur begonnenen Jura-Studiums als – vorweggenommene – Werbungskosten/Betriebsausgaben zu berücksichtigen. In einem anderen Streitfall machte der Kläger Aufwendungen für ein Studium an der WHU (Wissenschaftliche Hochschule für Unternehmensführung) in Vallendar als vorweggenommene Werbungskosten geltend. Auch hier entschied das , dass Kosten für ein Studium an einer Eliteuniversität vorweggenommene Werbungskosten darstellen.