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StuB Nr. 6 vom Seite 226

Rangrücktritt und Teilwertabschreibung bei eigenkapitalersetzenden Darlehen an die Betriebskapitalgesellschaft

– Anmerkungen zum  –

von Dipl.-Finw. Richter am FG Bernd Rätke, Berlin/Cottbus
Die Kernthesen:
  • Der BFH bejaht eine Anwendbarkeit des § 5 Abs. 2a EStG auf Rangrücktrittsverbindlichkeiten, wenn eine Tilgung nur aus künftigen Gewinnen erfolgen soll. Die Anwendbarkeit wirkt sich auch beim Gesellschafter-Gläubiger aus und führt wie ein modifizierter Forderungsverzicht zum Wegfall der Forderung.

  • Bei Zugehörigkeit der Rangrücktrittsforderung zum (Sonder-)Betriebsvermögen des Gesellschafter-Gläubigers ergeben sich infolge des § 5 Abs. 2a EStG steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.

  • Teilwertabschreibungen auf eigenkapitalersetzende Darlehen an die Betriebs-GmbH sind nur zulässig, wenn auch eine Teilwertabschreibung auf die Beteiligung an der Betriebs-GmbH zulässig wäre. Die Anforderungen an die Beweislast sind durch den BFH nunmehr gesenkt worden.

I. Sachverhalt

Die Entscheidung betrifft die Bilanzierung und Bewertung von Darlehen, die der Gesellschafter einer Besitz-Personengesellschaft der Betriebs-GmbH im Rahmen einer Betriebsaufspaltung gewährt. Die Gesellschafter der Betriebs-GmbH, die zugleich auch Gesellschafter der Besitz-Personengesellschaft waren, hatten der Betriebs-GmbH Darlehen gewährt, die ab 1997 unverzinslich gestellt wurden und nicht gesichert waren. 1999 geriet die Betriebs-GmbH in die Kr...