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Behandlung der Vermögensverwaltung durch Banken
Im Rahmen von Vermögensverwaltungsverträgen werden Banken von Ihren Kunden beauftragt, das ihnen überlassene Vermögen im Rahmen von vorher vereinbarten Anlage-Richtlinien oder -Strategien zu verwalten. Vermögensverwaltungsverträge, bei denen der Kunde keine eigene Entscheidungsbefugnis bei Transaktionsleistungen hat, sind aus der Sicht des Kunden als einheitliche Leistungen anzusehen und insgesamt steuerpflichtig. Eine Trennung in eine steuerpflichtige Vermögensverwaltung und steuerfreie Transaktionsleistungen (§ 4 Nr. 8 Buchst. e UStG) kommt in diesen Fällen nicht in Betracht.