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BFH III B 157/05, NWB direkt 13/2006 S. 5

Kein Kindergeld bei Schulbesuch in der Türkei

Der Anspruch auf Kindergeld setzt voraus, dass das Kind, für das der Anspruch geltend gemacht wird, über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland verfügt. Aufenthalte in der elterlichen Wohnung in den Schulferien von insgesamt nicht einmal drei Monaten im Jahr reichen nicht aus, die Aufrechterhaltung des Inlandswohnsitzes zu bejahen. Die Bescheinigung des türkischen Generalkonsulats über Grenzübertritte in der Türkei liefert keinen Beweis für Inlandsaufenthalte.