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FG Köln 27.10.2005 15 K 1526/05, NWB direkt 13/2006 S. 5

Haushaltsnahe Dienstleistung

Für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen, die in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20 v. H., höchstens 600 €, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, die nicht Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Aufwendungen für geringfügig Beschäftigte darstellen und soweit sie nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt worden sind. Der Steuerpflichtige muss die Aufwendung durch Vorlage einer Rechnung und Zahlungseingang auf das Konto des Erbringers der Dienstleistung durch Beleg des Kreditinstituts nachweisen.