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BFH 28.03.2007 IX R 46/05, NWB direkt 13/2006 S. 5

Gutachterkosten nach Ablauf des Erbbauverhältnisses

Gutachterkosten zur Präzisierung der in § 27 ErbbauVO vorgesehenen Entschädigung nach Ablauf des Erbbauverhältnisses sind keine Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung. Die Einkünfteerzielung ist mit Ablauf des Erbbaurechtsverhältnisses beendet.