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FG Baden-Württemberg 06.10.2005 8 K 395/01, NWB direkt 13/2006 S. 3

Erlasswürdigkeit des Erblassers und Zurechnung von Kapitalerträgen

Es besteht kein Anspruch auf Erlass der vom Erblasser hinterzogenen Steuern und Abgaben infolge persönlicher Unbilligkeit, wenn zu der Erbschaft Geldmittel gehören, mit denen der Erbe die streitige Steuer ohne weiteres bezahlen kann. Insoweit ist unbeachtlich, dass der Erblasser lediglich für die Familie sparen wollte und die Kinder als Erben „nicht mit besonderen Fähigkeiten ausgestattet” bzw. psychisch erkrankt sind. Wird vorgetragen, bei der Scheidung der Eltern sei deren Güterstand nach spanischem Recht (Sociedad Gananciales, Errungenschaftsgemeinschaft) nicht beendet worden, so dass ein anschließend auf den Namen des Vaters und Erblassers geführtes spanisches Konto sowie die damit erzielten Erträge auch der Mutter zugestanden hätten, ist die volle Zurechnung des Kontos und Besteuerung...