Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Hessen 20.02.2006 6 V 229/06, NWB direkt 13/2006 S. 3

Nichtigkeit eines wiederholenden Rückforderungsbescheids

Ein Rückforderungsbescheid ist nichtig, wenn darin von einem Steuerpflichtigen verlangt wird, was schon ein anderer Verwaltungsakt angeordnet hat. Für die Frage der Nichtigkeit eines wiederholenden Rückforderungsbescheids kommt es darauf an, ob im Zeitpunkt seiner Bekanntgabe bereits ein entsprechender Bescheid existiert. Dagegen ist es unbeachtlich, ob der ursprüngliche Rückforderungsbescheid vor dem Fälligkeitszeitpunkt des zweiten Bescheids aufgehoben wird.