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Erstattungsberechtigung bei zusammenveranlagten Ehegatten
Für die Ermittlung des erstattungsberechtigten Ehegatten muss auch in Fällen der Zusammenveranlagung darauf abgestellt werden, für wessen Rechnung der zu Unrecht geleistete Steuerbetrag gezahlt worden ist. Soweit Anhaltspunkte für eine bestimmte andere Tilgungsabsicht des zahlenden Ehegatten fehlen, ist davon auszugehen, dass die Zahlung der Einkommensteuer für Rechnung beider Ehegatten als Gesamtschuldner bewirkt worden ist. Der Erstattungsbetrag ist dann zwischen ihnen nach Köpfen aufzuteilen.