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Die Arbeitnehmerhaftung
Eine systematische Darstellung der Grundsätze zum innerbetrieblichen Schadensausgleich
„Wo gehobelt wird, da fallen Späne…”. Tagtäglich kommt es in der Praxis zu Situationen, in denen Arbeitnehmer ihren Arbeitgebern Schäden zufügen: Der Baggerfahrer beschädigt beim Aushub eine Gasleitung; bei der Explosion wird ein Einfamilienhaus zerstört. Der Außendienstmitarbeiter übersieht eine rote Ampel und verursacht mit dem Firmenwagen einen Verkehrsunfall. Der EDV-Mitarbeiter bringt das Betriebssystem zum Absturz, so dass die Produktion über Stunden still steht. In diesen und zahlreichen anderen Fällen stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang der Arbeitnehmer haften muss. Der Beitrag gibt dazu einen systematischen Überblick.
I. Begriff „Arbeitnehmerhaftung”
Unter Arbeitnehmerhaftung versteht man die Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers bei betrieblicher Tätigkeit. Hierzu gehört insbesondere die Schlechtleistung des Arbeitnehmers. Diese besteht darin, dass der Arbeitnehmer zwar seiner Arbeitspflicht nachkommt, seine Arbeitsleistung aber in qualitativer oder quantitativer Hinsicht mangelhaft ist und dadurch dem Arbeitgeber ein Schaden entsteht.
Zu langsames oder zu flüchtiges Arbeiten, Produktion von Ausschuss, Erstellung unrichtiger oder fehler...