Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Einkommensteuer-Richtlinien 2005
Erläuterung der wichtigsten Änderungen und Synopse der EStR 2003 und EStR 2005
Die EStR 2005 v. (BStBl 2005 I Sondernummer 1/2005; NWB QAAAB-70010) sind ab dem Veranlagungszeitraum 2005 von der Finanzverwaltung verbindlich anzuwenden. Soweit die EStR 2005 die auch vor dem Veranlagungszeitraum 2005 geltende Rechtslage lediglich erläutern, sind sie auch für vorherige Veranlagungszeiträume anzuwenden. Ansonsten heben sie die vorher geltenden Anweisungen an die Finanzämter auf. Die EStR 2005 wurden neu nummeriert. Die Nummerierung der einzelnen Richtlinien richtet sich nunmehr nach dem Paragrafen des EStG, zu dem die Richtlinie gehört, wobei die erste Zahl den dazugehörenden Paragrafen bezeichnet. Beispiel: Die bisherige R 12 EStR 2003 zu § 4 EStG ist aufgegangen in die neue R 4.1 EStR 2005, also die erste Richtlinie zu § 4 EStG. Im Zuge der Umstellung wurden viele der bisher schon unbesetzten Richtlinienteile gestrichen. Nachfolgend werden die wichtigsten inhaltlichen Änderungen dargestellt. Daran anschließend folgt eine vergleichende Übersicht der EStR 2003 und der EStR 2005.S. 1008
I. Umfang der Besteuerung
Das Berechnungsschema für das zu versteuernde Einkommen in R 2 Abs. 1 EStR konnte aufgrund der gesetzlichen Wiedereinführung des unbegrenzten Verlustausgleichs ab dem Veranlagungszeitraum 2004 stark gestrafft werden. Der durch das HBeglG 2004 (BGBl 2004 I S. 120) eingeführte Entlastungsbetrag für Alleine...BGBl 2003 II S. 1615