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Entwurf eines Energiesteuergesetzes
Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes verabschiedet. Der Gesetzentwurf setzt die europäische Energiesteuerrichtlinie in nationales Recht um, gleichzeitig soll das Mineralölsteuergesetz durch ein neues Energiesteuergesetz abgelöst werden. Im Wesentlichen sind folgende Änderungen vorgesehen:
Der bisherige Katalog der Steuergegenstände des Mineralölsteuergesetzes soll im Energiesteuergesetz nach den Vorgaben der Energiesteuerrichtlinie erweitert werden. Danach sollen künftig insbesondere auch Steinkohle, Braunkohle und Koks als Energieerzeugnisse erfasst und besteuert werden.
Die Besteuerung von Erdgas soll neu geregelt werden. Die Steuer soll nicht mehr mit der Aufnahme des Erdgases in das Leitungsnetz, sondern erst im Zeitpunkt der Lieferung an den Verbraucher entstehen.
Die zur Stromerzeugung verwendeten Energieerzeugnisse sollen – entsprechend den Vorgaben der Energiesteuerrichtlinie – grundsätzlich von der Steuer befreit werden. In diesem Zusammenhang sollen die Vorschriften zur Steuerbegünstigung von Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung wesentlich vereinfacht werden.
Einführung einer teilweisen Besteuerung d...