Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
OLG Frankfurt 19.08.2005 20 W 391/05, NWB 13/2006 S. 107
Wohnungseigentum | Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf Hausgeld
Ein Wohnungseigentümer hat nicht das Recht, wegen einer behaupteten fehlerhaften Jahresabrechnung ein Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) gegenüber den laufenden Hausgeldzahlungen aufgrund eines Wirtschaftsplans geltend zu machen (OLG Frankfurt/M., Beschluss v. - 20 W 391/05).