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            BFH 24.01.2006  VII R 44/04, NWB 13/2006 S. 105
Stromsteuer | Keine Stromsteuerbegünstigung nach § 9 Abs. 3 StromStG für Augenoptiker
Der Betrieb eines Augenoptikers ist kein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes i. S. von § 9 Abs. 3 StromStG. Die Gewährung einer Stromsteuerbegünstigung kommt deshalb nicht in Betracht. Dies hat der NWB IAAAB-79667 entschieden.