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BFH 15.12.2005 III R 82/04, NWB 13/2006 S. 103

Einkommensteuer | Aufhebung der Kindergeldfestsetzung vor Ablauf des für den Jahresgrenzbetrag maßgebenden Kalenderjahrs

Vollendet das arbeitslose Kind während des laufenden Kalenderjahrs das 21. Lebensjahr, so dass es nicht mehr nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG als Kind zu berücksichtigen ist, und überschreiten seine bis dahin zugeflossenen Einkünfte und Bezüge den maßgebenden anteiligen Jahresgrenzbetrag, ist die Familienkasse nach § 70 Abs. 4 EStG berechtigt, die Festsetzung des Kindergelds vor Ablauf des Kalenderjahrs aufzuheben, wenn in den verbleibenden Monaten des Kalenderjahrs offenkundig auch nicht die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG für die Berücksichtigung als Kind vorliegen. Dies hat der NWB NAAAB-80120 entschieden.