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StuB Nr. 5 vom Seite 175

Unternehmenssanierung: Darlehensverzicht versus Rangrücktritt

von WP/StB Uwe Halbig, Frankfurt/M.
Die Kernfragen:
  • Wie kann im Überschuldungsstatus der Wegfall einer Verbindlichkeit erreicht werden?

  • Welche Steuerfolgen werden durch die Sanierungsmaßnahmen ausgelöst?

  • Welche Maßnahme bietet sich daher an?

I. Vorbemerkungen

Gängige Mittel zur Abwendung der Überschuldung eines kreditnehmenden Unternehmens sind ein mit Besserungsabreden verknüpfter Darlehensverzicht oder ein Rangrücktritt des Gläubigers. Fraglich ist, welches die bessere Alternative ist. Der Gewinn aus einem Darlehensverzicht ist beim Schuldner unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit. Im Voraus lässt sich allerdings nicht immer zweifelsfrei feststellen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Im Zusammenhang mit Rangrücktrittsvereinbarungen werden aktuell vor allem zwei Fragen diskutiert:

  • Wie weit muss der Gläubiger im Rang zurücktreten, damit die Verbindlichkeit im Überschuldungsstatus wegfällt?

  • Welche steuerlichen Folgen knüpfen sich an einen derartigen Rangrücktritt?

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat sich im Sommer 2005 zu zwei Arten von im Überschuldungsstatus entlastenden Rangrücktrittsvereinbarungen und deren Berücksichtigung in der Handelsbil...