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Körperschaftsteuer | Wirtschaftliche Identität einer GmbH bei Veräußerung des Anlagevermögens und Umschichtung des Umlaufvermögens
Die wirtschaftliche Identität einer GmbH i. S. des § 8 Abs. 4 KStG entfällt gem. rkr. (EFG 2005 S. 730) nicht dadurch, dass nach der Übertragung der Gesellschaftsanteile das Anlagevermögen veräußert und Vorräte sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an verbundene Unternehmen veräußert werden, soweit dadurch lediglich das Aktivvermögen erheblich verringert wird (Bezug: § 8 Abs. 4 Satz 1 und 2 KStG 1999).▶NWB NAAAB-42121
▶Praxishinweise: (1) Die Klägerin (Klin.), eine GmbH, unterhielt bis zum einen Großhandel mit Erzeugnissen der Heizungstechnik einschl. Zubehör. Mit Wirkung zum Ablauf des veräußerte die Gesellschafterin der Klin. sämtliche Anteile an C. Die Klin. stellte mit dem ihre Tätigkeit ein. Sämtliche Vermögenswerte, die offenbar weitgehend zum Umlaufvermögen gehörten, wu...