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Zur Bilanzierung von Aufwendungen für Mietereinbauten unter besonderen Bedingungen
Aufwendungen für Einbauten in Gebäude des Vermieters, die in der Form produktbezogener Aufschläge auf vom Mieter erbrachte Leistungen an den Vermieter entgolten werden sollen, können gem. nrkr. (BFH-Az.: I R 94/05, EFG 2005 S. 1918) bei entsprechender Vertragsgestaltung zur Bilanzierung von Forderungen (Rückzahlungsansprüchen) des Mieters führen (Bezug: § 4 Abs. 2, § 5 EStG; § 39 AO; § 68 BewG).▶NWB UAAAB-68530
▶Praxishinweise: (1) Die Klägerin (Klin.), eine GmbH, übernahm die Produktion und im Zusammenhang damit weitere Dienstleistungen für eine AG. Sie übte diese Tätigkeit in einem der AG gehörenden, ihr kostenlos überlassenen Gebäude aus. Der Klin. oblag es, das Gebäude für diesen Zweck umzubauen. Aus diesem Grund wurden ein neues Dach, neue Tore und eine Wärmedämmun...