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Betriebsaufspaltung: Übernahme von GmbH-Anteilen durch einen Dritten
Wird bei einer Betriebsaufspaltung zwischen einer Betriebs-GmbH und einem Besitzeinzelunternehmer das Kapital der Betriebs-GmbH erhöht und übernimmt ein Dritter eine Stammeinlage zum Nennwert, liegt eine Entnahme des Besitzunternehmers in Höhe der Differenz zwischen dem höheren Wert des übernommenen Anteils und der geleisteten Einlage vor (Bezug: § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG).▶NWB XAAAB-76227
▶Praxishinweise: Mit der Übernahme von Anteilen durch einen Dritten zum Nennwert werden aus den „Altanteilen” stille Reserven abgespalten und gehen auf den Neugesellschafter über. Darin legt eine Entnahme beim Besitzunternehmen, die zu einer entsprechenden Gewinnrealisierung führt.