Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umfang der Warnpflicht des Steuerberaters bei eingeschränktem Mandat
Dem Urteil (, DStRE 2006 S. 187 ff. = StuB 2006 S. 40) lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin ist die Witwe des im Jahre 1992 verstorbenen Erblassers. Dieser hatte zu seinen Erben die gemeinsamen Kinder eingesetzt. Die Beklagte war die langjährige Steuerberaterin des Erblassers und der vom Erblasser beherrschten Firmengruppe. Deren Belange wurden bei der Beklagten speziell von Dr. R betreut. Zuletzt erledigte die Beklagte die Erbschaftsteuererklärung für die Erben. Mit Schreiben vom teilte die Klägerin der Beklagten mit, dass sie den Anwalt Dr. F mit der Ausarbeitung von Lösungskonzepten für einen Erbauseinandersetzungsvertrag zwischen ihr (Pflichtteilsanspruch) und ihren Kindern mit dem Ziel der Ausarbeitung einer steueroptimalen Lösung beauftragt habe. Sie bat die Beklagte, ihr das zu diesem Zweck benötigte Zahlenmaterial zu überlassen, auf dessen Grundlage Dr. F seine konzeptionellen Vorschläge überprüfen könne.
Im Folgenden übersandte die Klägerin der Beklagten einen von Dr. F erarbeiteten Vertragsentwurf, der u. a. die Übertragung von Grundstücken und Unternehmensbeteilungen auf die Klägerin vorsah...