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StuB Nr. 4 vom Seite 168

Verjährung des Ersatzanspruchs bei fehlerhafter Umsatzsteueranmeldung

Besteht der Schaden des Auftraggebers in vermeidbaren Umsatzsteuern infolge fehlerhafter Selbstveranlagung, beginnt die Verjährung des Ersatzanspruchs gegen den mitwirkenden StB mit der Einreichung der Steueranmeldung beim FA. Ein haftungsrechtlicher Sekundäranspruch setzt eine neue, schuldhafte Pflichtverletzung voraus. Er kann nur entstehen, wenn diese weitere Pflichtwidrigkeit zu einer Zeit begangen wird, zu welcher der primäre Regressanspruch noch durchgesetzt werden kann, also insbesondere noch nicht verjährt ist ().