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Überprüfung des Unternehmensgegenstands der Zweigniederlassung einer Limited
Bei der Eintragung der Zweigniederlassung einer nach englischem Recht gegründeten und registrierten Limited hat das deutsche Registergericht nicht zu prüfen, ob der Unternehmensgegenstand der Zweigniederlassung von demjenigen der ausländischen Kapitalgesellschaft gedeckt ist. Aus dem Begriff der Zweigniederlassung des deutschen Rechts dürfen nicht besondere Anforderungen an die Konkretisierung des Unternehmensgegenstands in der Satzungsbestimmung der ausländischen Gesellschaft abgleitet werden, die ihrem Gründungsstatut fremd sind (§§ 13e Abs. 2 Satz 3, 13g HGB, Art. 43, 48 EG; , ZIP 2005 S. 1871).