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StuB Nr. 4 vom Seite 168

Umsatzgeschäft oder verdeckte Sacheinlage im Unternehmensverbund

Wird die im Rahmen einer Kapitalerhöhung in einer GmbH auf die in bar zu erbringende Stammeinlage geleistete Zahlung absprachegemäß zum Kauf eines Unternehmens verwendet, so liegt kein gewöhnliches Umsatzgeschäft, sondern eine verdeckte Sacheinlage vor, wenn alle Beteiligten (Gesellschafter, Einleger sowie der Unternehmensverkäufer) einem Unternehmensverbund angehören, bei dem die gemeinsame Muttergesellschaft jeweils unmittelbar oder mittelbar sämtliche Anteile hält (§§ 56 Abs. 2, 19 Abs. 5 GmbHG; [nrkr.], DB 2005 S. 2462 = BB 2005 S. 2534 = ZIP 2005 S. 1923).