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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 2924/03

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1, EStG § 33 Abs. 2, EStG § 33 Abs. 3

Darlehensverlust keine außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

Ein Steuerpflichtiger, der einem Betrug zum Opfer gefallen ist, kann den dadurch entstandenen Verlust (keine Rückzahlung der Darlehenssumme infolge Vermögensverfalls des Schuldners) nicht als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend machen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
LAAAB-80005

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