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Kommunalabgaben | Zweitwohnungsteuer auch bei gewerbesteuerpflichtigen Mieterträgen
Das BVerwG stellt in seinem Beschluss v. - 10 B 48/05 (KStZ 2006 S. 14) klar, dass angesichts unterschiedlicher Steuergegenstände und Steuergründe neben der für die Vermietung einer Wohnung erhobenen Gewerbesteuer auch die Veranlagung des Wohnungsinhabers zur Zweitwohnungsteuer jedenfalls dann treten könne, wenn jener die Wohnung zumindest zeitweise auch zu Zwecken der eigenen Lebensführung nutze. Im Hinblick auf die Erhebung von Gewerbesteuer für die Vermietung einer Zweitwohnung gelte damit im Grundsatz nichts anderes wie für das Nebeneinander von Einkommensteuer und Zweitwohnungsteuer bei gemischt genutzten Zweitwohnungen (dazu , KStZ 2005 S. 50).