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OLG Stuttgart 30.11.2005 L 3 AL 1416/05, NWB 12/2006 S. 99

Arbeitsförderung | Sozialrechtlicher Arbeitnehmer-Status des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers

Das LSG Stuttgart hebt in seinem Urteil vom - L 3 AL 1416/05 (ZIP 2006 S. 298) hervor, dass für die Beurteilung, ob ein GmbH-Geschäftsführer Arbeitnehmer i. S. des § 183 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III ist und ihm deshalb auch ein Anspruch auf Insolvenzgeld zusteht, es weder – allein – auf dessen Organstellung noch auf dessen Arbeitgeberfunktion gegenüber den Arbeitnehmern der GmbH ankomme, sondern vielmehr in erster Linie dessen Bindung an das willensbildende Organ, mithin also die Gesamtheit der Gesellschafter entscheidend sei. Insoweit ist zwar der nicht am Gesellschaftskapital beteiligte Geschäftsführer ebenso wie derjenige, der zugleich Gesellschafter ist, aber weder über die Mehrheit der Gesellschaftsanteile noch über die sog. Sperrminorität verfügt, regelmäßig als abhängig Beschäftigter zu qualifizieren. Von einer sol...