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BGH 10.11.2005 IX ZB 168/04, NWB 12/2006 S. 97

Insolvenzrecht | Berechnungsgrundlage für den Vergütungsanspruch eines vorzeitig ausscheidenden Insolvenzverwalters

Im Falle vorzeitiger Beendigung des Amtes als Insolvenzverwalter richtet sich die Berechnungsgrundlage nach dem Wert der Masse, die der Verwaltung des ausgeschiedenen Insolvenzverwalters bis zu seiner Ablösung unterlegen hat. Ein nach Ablösung des Insolvenzverwalters, aber noch vor der Entscheidung über seinen Vergütungsfeststellungsantrag sich ergebender Massezufluss ist dem ausgeschiedenen Insolvenzverwalter zuzurechnen, falls er ausschließlich Folge seiner Tätigkeit ist. Ist er dies nicht, hat der ausgeschiedene Insolvenzverwalter jedoch wesentlich zu dem Massezufluss beigetragen, kann dies einen Zuschlag zur Regelvergütung rechtfertigen. Ein Massezufluss nach Entscheidung über den Vergütungsfestsetzungsantrag kann auf Antrag des ausgeschiedenen Insolvenzverwalters zu einer Vergütungser...