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NWB direkt Nr. 12 vom Seite 7

Keine Eigenheimzulage bei Rückschenkung des Kaufpreises

BFH wendet Gesamtplanrechtsprechung an

Diplom-Betriebswirtin (FH) Steuerberaterin Julia Hermann, Köfering

Bei einem engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Veräußerung, Zahlung des Kaufpreises und Rückschenkung des Kaufpreises geht der BFH in seiner Entscheidung v. - IX R 76/03 davon aus, dass die einzelnen Handlungen auf einem Gesamtplan der Vertragsparteien beruhen, mit dem Ziel, die Eigenheimzulage ohne wirtschaftliche Belastung durch den Aufwand zu ermöglichen.

Grundstücksverkauf und gleichzeitige Rückschenkung des Kaufpreises

Im Streitfall übertrugen die Eltern ihrem Sohn im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge den von ihm bewirtschafteten land- und fortwirtschaftlichen Betrieb. Mit gleichem Vertrag verkauften sie dem Sohn das Wohnhaus zu einem Kaufpreis in Höhe von 100 000 DM. Zur Finanzierung des Kaufpreises nahm der Sohn ein langfristiges Darlehen auf. Der Vater legte den erhaltenen Betrag als monatlich fälliges Termingeld an, löste aber nach neun Monaten das Festgeldkonto auf und schenkte dem Sohn den Betrag zuzüglich Guthabenzinsen. Mit dem geschenkten Betrag löste der Kläger das Darlehen noch im gleichen Monat ab.

Das Finanzamt anerkannte zwar den Anspruch auf Eigenheimzulage, zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage teilte es allerdings den Ka...