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FG Rheinland-Pfalz 22.12.2005 6 K 1996/02, NWB direkt 12/2006 S. 9

§ 13b UStG weder verfassungs- noch europarechtswidrig

Die Vorschrift des § 13b UStG verstößt weder gegen das in der Verfassung verankerte Gebot der Gleichmäßigkeit der Steuererhebung noch gegen Vorschriften des Europäischen Rechts.