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FG München 07.12.2005 1 K 4038/03, NWB direkt 12/2006 S. 7

Arbeitgeberbegriff i. S. DBA USA

Eine in den USA gegründete Kapitalgesellschaft ist ab dem Zeitpunkt als im Inland unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft anzusehen, zu dem sie ihre Geschäftsleitung in die Bundesrepublik Deutschland verlegt hat. Ab diesem Zeitpunkt liegen die Voraussetzungen für eine Freistellung des auf Tätigkeiten in den USA entfallenden Arbeitslohns von im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern der Gesellschaft nicht mehr vor.