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FG Münster 18.01.2006 5 V 3802/05 E, NWB direkt 12/2006 S. 5

Unternehmereigenschaft bei Handelsvertretung

Unternehmer i. S. des § 15 EStG ist der Urheber der Dienstleistungen, d. h. derjenige, der die steuerbare Handlung „unternimmt”, indem er das Unternehmen als den steuerbaren Handlungstatbestand betreibt und so die Mehrung/Minderung steuerlicher Leistungsfähigkeit als steuerbaren Handlungserfolg erzielt. Bei einer Handelsvertretung ist entscheidend darauf abzustellen, wer die Unternehmerinitiative hat und das tägliche Vermittlungsgeschäft ausführt.