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FG Nürnberg 20.12.2005 VII 411/2003, NWB direkt 12/2006 S. 4

Änderung eines Verlustfeststellungsbescheids

Soweit sich die Grundlagen für einen Verlustfeststellungsbescheid ändern, weil z. B. Einkommensteuerbescheide geändert werden und sich deshalb ein anderer verbleibender Verlustabzug ergibt, hat auch eine Änderung des Verlustfeststellungsbescheids zu erfolgen.