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FG München 27.01.2006 9 V 2986/05, NWB direkt 12/2006 S. 4

Darlehen zwischen Geschwistern

Werden bei einem betrieblichen Geschwisterdarlehen die jeweils fälligen Zinsen nicht ausbezahlt, sondern in der Bilanz den „sonstigen Verbindlichkeiten” zugerechnet mit der Behauptung, die Zinsverbindlichkeit sei durch Schuldumwandlung in ein neues Darlehen der Geschwister erfüllt worden, ohne dass der Nachweis erbracht wird, dass die Geschwister entsprechende Forderungsrechte erworben haben, fehlt es am Nachweis des tatsächlichen Vollzugs des Vertrags. Dieser ist auch bei Darlehensverträgen zwischen von einander unabhängigen Angehörigen zum Nachweis des Fremdvergleichs notwendig.