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FG Sachsen 22.06.2005 5 K 687/04 (Kg), NWB direkt 12/2006 S. 3

Einreichung von Kindergeldunterlagen als schlichte Änderung

Hat die kindergeldberechtigte Mutter zunächst vergeblich versucht, die volljährige Tochter zur Beibringung der von der Familienkasse mehrfach angeforderten kindergeldrelevanten Unterlagen zu veranlassen, und ist deswegen ein Kindergeldaufhebungs- und Rückforderungsbescheid ergangen, ist die innerhalb der Einspruchsfrist erfolgte Nachreichung von Unterlagen durch die Tochter bei der Familienkasse als Antrag auf schlichte Änderung des Aufhebungs- und Rückforderungsbescheids zu werten. Dem Antrag ist insoweit zu entsprechen, als die innerhalb der Einspruchsfrist nachgereichten Unterlagen konkret eine Änderung des Bescheids begründen können. Die kindergeldberechtigte Mutter muss sich nicht vorhalten lassen, sie träfe ein Verschulden an der verspäteten Einreichung der Unterlagen. Wird das Ausbi...