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Entscheidungen des EuGH in den Rs. van Hilten und Keller Holding
1. Erweiterte unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht der Niederlande
In der Rs. C-513/03 (van Hilten) folgte der fast vollständig den Schlussanträgen des Generalanwalts Léger (siehe hierzu Eicker, Kapitalverkehrsfreiheit und erweitert unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht, Schlussanträge in der Rs. C-513/03, van Hilten, IWB-Aktuell, IWB 13/2005, S. 609) im Hinblick auf eine niederländische Regelung zur erweiterten unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht. Die im Wesentlichen mit der deutschen Regelung vergleichbare niederländische Regelung sieht vor, dass ein niederländischer Staatsangehöriger, der innerhalb von zehn Jahren nach seinem Fortzug aus den Niederlanden verstirbt oder eine Schenkung macht, zum Zeitpunkt seines Todes oder der Schenkung als in den Niederlanden wohnhaft gilt. Die niederländischen Kläger (Erben) sahen in dieser erweiterten unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht eine Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit. Der EuGH stellte in dem Urteil zunächst ausdrücklich klar, dass die reine Verlegung des Wohnsitzes für sich betrachtet keine Kapitalbewegung darstellt und deshalb auch nicht in den Schutzbereich der Kapitalverkehrsfreiheit fällt, e...