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OFD Frankfurt am Main 16.01.2006 S 1978 d A - 4 - St II 2.02, BBK 6/2006 S. 4583

Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft

Eine Einbringungsbilanz ist auch zu erstellen, wenn ein Freiberufler seinen Gewinn sowohl vor als auch nach der Einbringung mittels Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt. Zur Begründung führt die OFD Frankfurt/M. an, dass die Einbringung eine Sonderform der Veräußerung darstellt. Der Einbringungsgewinn muss durch eine Einbringungsbilanz sowie eine Eröffnungsbilanz der aufnehmenden Gesellschaft ermittelt werden.

Ein Übergangsgewinn stelle laufenden Gewinn dar und sei nach dem bisherigen Gewinnverteilungsschlüssel zu verteilen. Die Billigkeitsregelung nach R 4.6 EStR 2005, wonach der Gewinn auf das Jahr der Einbringung und das folgende oder die beiden folgenden Jahre verteilt werden kann, komme für den Übergangsgewinn nicht in Betracht, denn die Einbringung nach § 24 UmwStG stelle eine Beendigung des bisherigen Betr...